17.08.2026

Wiesn-Wirte verteidigen Vergabeverfahren

Foto: Wiesn Wirte

Die Vereinigung der Münchner Wiesn Wirte hat sich in die Diskussion um die Vergabe der Oktoberfest-Zelte eingeschaltet. Anlass ist die bevorstehende mündliche Hauptverhandlung vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht am 11. September. In acht Punkten nimmt die Vereinigung zu Kritik am bisherigen Vergabeverfahren Stellung.

Knapp vier Wochen vor der mündlichen Hauptverhandlung über das Vergabeverfahren der Oktoberfest-Zelte vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht meldet sich die Vereinigung der Münchner Wiesn Wirte zu Wort. Die anstehende Entscheidung könne weitreichende Folgen haben. Mit acht Punkten will die Vereinigung nach eigenen Angaben Aussagen und Kritik rund um das Vergabeverfahren einordnen.


Die acht Fakten der Wiesn-Wirte im Überblick:



  1. Bewerbungsverfahren: Nach Angaben der Vereinigung sind die von der Stadt festgelegten Vergabekriterien öffentlich einsehbar. Die Vergabe erfolge nach bekannten und vom Stadtrat beschlossenen Regeln. Die Stadt habe sich mit ihrem Verfahren zudem bereits mehrfach vor Gericht durchgesetzt.

  2. Transparenz bei der Bewertung: Bewerber, die eine Entscheidung nicht akzeptieren, können diese gerichtlich überprüfen lassen. Verwaltungsgericht und Bayerischer Verwaltungsgerichtshof überprüfen nach Angaben der Vereinigung dabei die beanstandeten Wertungen. Kläger erhalten über ihr Recht auf Akteneinsicht Einblick in die eigene Wertung und die des erfolgreichen Bewerbers.

  3. Grenzen der Akteneinsicht: Die Wiesn-Wirte verweisen zugleich auf den Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sowie datenschutzrechtlich relevanten Informationen anderer Bewerber. Über die Grenzen der Akteneinsicht entscheiden im Streitfall die Gerichte.

  4. CO₂-Zertifikate: Dass Bewerber beim Kriterium Ökologie mit dem Kauf von CO₂-Zertifikaten Punkte erzielen können, verteidigt die Vereinigung. Der Zertifikatehandel sei Bestandteil der europäischen CO₂-Vermeidungsstrategie und stehe allen Bewerbern offen.

  5. Bereits erprobte Festzelte: Eine bessere Bewertung eines Zeltes, das bereits auf dem Oktoberfest eingesetzt wurde, hält die Vereinigung für nachvollziehbar. Als Beispiel nennt sie die Schützenlisl: Deren Betreiber hätten das Zelt vom Vorgänger übernommen und damit eine bereits erprobte Konstruktion mit geeigneter Dimensionierung und Ausstattung.

  6. Vergabekriterien und Wettbewerb: Die Kriterien werden laut Vereinigung jährlich überprüft und überarbeitet und anschließend vom Stadtrat beschlossen. Auch langjährige Festwirte müssten sich regelmäßig neu dem Wettbewerb stellen. Als Beispiel wird die Familie Schottenhamel genannt, die seit den Anfängen auf dem Oktoberfest vertreten ist.

  7. Bedeutung der Tradition: Die besondere Stellung der Brauereizelte begründet die Vereinigung mit der Tradition des Oktoberfests als Münchner Brauereifest. Auch beim Schützen- und Armbrustschützenzelt spiele die Tradition eine Rolle. Nach Auffassung der Wiesn-Wirte können solche sachlichen Gründe eine Einschränkung des Wettbewerbs rechtfertigen.

  8. Europaweites Vergabeverfahren: Die Vereinigung sieht bei einer europäischen Vergabe die Vorgabe, ausschließlich Münchner Bier auszuschenken, nicht als uneingeschränkt gesichert an. Eine Beschränkung könne unzulässig sein, wenn andere Produkte den angestrebten Zweck ebenfalls erfüllten. Die Wiesn-Wirte rechnen in diesem Fall mit weiteren rechtlichen Auseinandersetzungen.


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