14.09.2026
Muss die Stadt München die Standplätze für die großen Festzelte auf dem Oktoberfest europaweit ausschreiben? Darüber hat das Bayerische Oberste Landesgericht am vergangenen Freitag, 11. September, mündlich verhandelt. Medienberichten zufolge sieht der zuständige Senat derzeit keine entsprechende Verpflichtung – eine endgültige Entscheidung steht jedoch noch aus.
Der Münchner Gastronom Alexander Egger hatte sich erfolglos um ein großes Festzelt auf dem Oktoberfest beworben. Seine WE Gutshof GmbH wendet sich nun gegen die geplante Zuteilung der Schottenhamel-Festhalle und des Paulaner-Festzelts an die vorgesehenen Brauereien beziehungsweise Wirte.
Egger vertritt die Auffassung, dass die Stadt München die Standplätze nach europäischem Vergaberecht ausschreiben muss. Bislang werden die gastronomischen Großbetriebe über ein historisch gewachsenes Zulassungsverfahren vergeben. Je nach Festzelt unterscheiden sich dabei die Wege: Bei einem Teil schlagen Brauereien oder Schützenvereinigungen die Wirte vor. Um andere Zelte bewerben sich die Betreiber direkt bei der Stadt, die ihre Konzepte anhand eines Punktesystems bewertet.
Obwohl sich der Antrag unmittelbar nur gegen die Vergabe der beiden genannten Zelte richtet, steht damit eine grundsätzliche Frage im Raum: Muss die Stadt ihre Zulassungsverträge für die großen gastronomischen Betriebe künftig europaweit ausschreiben?
Nach der mündlichen Verhandlung erscheinen die Erfolgsaussichten des Vorstoßes gering. Der zuständige Senat ließ nach übereinstimmenden Medienberichten erkennen, dass er die Verträge für die Festzelte nicht als Dienstleistungskonzessionen einstuft. Eine solche Konzession wäre eine Voraussetzung dafür, dass europäisches Vergaberecht angewendet werden müsste.
Als Argument führte das Gericht laut BR24 unter anderem an, dass die Verträge keine Betriebspflicht enthielten. Die Stadt könne die Wirte demnach nicht dazu verpflichten, ihre Zelte während des Oktoberfestes tatsächlich zu öffnen. Die Anwälte Eggers widersprachen dieser Einschätzung in der Verhandlung.
Darüber hinaus hält der Senat den Nachprüfungsantrag nach seiner vorläufigen Rechtsauffassung offenbar für unzulässig. Auch für eine Vorlage der Rechtsfragen an den Europäischen Gerichtshof sah das Gericht zunächst keinen Anlass.
Eine endgültige Entscheidung ist noch nicht gefallen. Das Bayerische Oberste Landesgericht will seinen Beschluss am 16. Oktober verkünden. Sollte es bei seiner vorläufigen Einschätzung bleiben, müsste die Stadt die Standplätze für die großen Wiesnzelte nicht nach europäischem Vergaberecht ausschreiben.
Auf das Oktoberfest 2026 hat das Verfahren keine Auswirkungen. Bereits im Juni hatte das Gericht einen Eilantrag abgelehnt, mit dem die Vergabe der Schottenhamel-Festhalle und des Paulaner-Festzelts vorläufig gestoppt werden sollte. Beide Zelte können daher wie vorgesehen betrieben werden.
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