18.09.2026
Wie wirkt die seit Januar 2026 geltende Mehrwertsteuersenkung auf Speisen in der Gastronomie? Eine Preisstudie im Auftrag der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) und eine Beschäftigtenbefragung haben eine Debatte über Preise, Arbeitsbedingungen und den Nutzen der Entlastung ausgelöst. Der Dehoga Bayern widerspricht zentralen Schlussfolgerungen der Gewerkschaft.
Nach Angaben der NGG wurden für die von wmp consult durchgeführte Preisstudie mehr als 180.000 Gerichte in über 12.000 Restaurants untersucht. Verglichen wurden Preise aus Oktober 2025 mit denen aus Februar und März 2026. Demnach blieben 91 % der Preise unverändert, rund 8 % stiegen und etwa 1 % sanken. Im Durchschnitt erhöhten sich die untersuchten Preise um 0,5 %.
Die Gewerkschaft sieht darin einen Beleg dafür, dass die steuerliche Entlastung bei den Gästen weitgehend nicht angekommen sei. "Die Gastro-Mehrwertsteuersenkung ist ein Geschenk an die Arbeitgeber, das für die Gäste und Beschäftigten weitgehend verpufft", erklärte NGG-Vorsitzender Guido Zeitler bei der Vorstellung der Ergebnisse.
Der DEHOGA Bayern interpretiert insbesondere die Preisentwicklung gegenteilig. Dass 91 % der untersuchten Gerichte preislich unverändert geblieben seien, spreche angesichts gestiegener Kosten gerade für eine stabilisierende Wirkung der Steuersenkung. Der Verband verweist unter anderem auf die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Januar 2026 um 8,4 %.
"Die Mehrwertsteuersenkung ist ausdrücklich kein staatliches Preissenkungsprogramm", sagt Dehoga Bayern-Präsidentin Angela Inselkammer. Sie solle die Gastronomie wirtschaftlich stärken und die Benachteiligung gegenüber Lieferdiensten und dem Außer-Haus-Geschäft beenden. "Die 7 % sichern Betriebe, stabilisieren Preise und erhalten Arbeitsplätze."
Als weiteres Argument führt der Branchenverband eine eigene Umfrage unter fast 700 gastgewerblichen Betrieben in Bayern an. Demnach gaben 74,9 % an, durch die Regelung ihre Preise stabil gehalten zu haben. 78,3 % hätten damit gestiegene Personal- und Lohnkosten auffangen und 52,9 % bestehende Arbeitsplätze sichern können. Die Angaben beruhen auf der Verbandsbefragung und geben damit die Einschätzung der teilnehmenden Betriebe wieder.
Unterschiedliche Positionen gibt es auch zur Beschäftigungssituation. An einer bundesweiten NGG-Befragung von Juni bis Juli 2026 nahmen 2.120 Gewerkschaftsmitglieder aus Hotellerie, Gastronomie sowie System- und Betriebsgastronomie teil. 71 % erklärten laut NGG, bereits über einen Ausstieg aus der Branche nachgedacht zu haben. 79 % berichteten von kurzfristigen Dienstplanänderungen, 96 % sprachen sich für eine Begrenzung der täglichen Höchstarbeitszeit aus.
Der Dehoga Bayern stellt die Übertragbarkeit der Befragung auf sämtliche Beschäftigte des Gastgewerbes infrage. Nach Angaben des Verbands arbeiten 78 % der Befragten in Vollzeit und 65 % bereits seit mehr als zehn Jahren in der Branche. Zudem seien ausschließlich Gewerkschaftsmitglieder befragt worden.
Auch bei der Arbeitszeit gehen die Positionen auseinander. Der Dehoga Bayern betont, die Forderung nach einer wöchentlichen statt täglichen Höchstarbeitszeit bedeute keine Verlängerung der vereinbarten Arbeitszeit, sondern solle eine flexiblere Verteilung innerhalb der Woche ermöglichen.
"Gute Löhne und attraktive Arbeitsbedingungen sind im Interesse unserer Betriebe. Sie müssen jedoch auch erwirtschaftet werden können", erklärt Dehoga Bayern-Landesgeschäftsführer Thomas Geppert. Eine Mitgliederbefragung der NGG sei legitim, so Geppert weiter, aber "kein Stimmungsbild von 2,2 Millionen Beschäftigten".
Damit stehen sich bei der Bewertung der Steuersenkung zwei unterschiedliche Perspektiven gegenüber: Die NGG stellt die geringe Zahl tatsächlicher Preissenkungen und die Ergebnisse ihrer Beschäftigtenbefragung in den Mittelpunkt. Der Dehoga Bayern sieht dagegen gerade die weitgehend stabilen Preise trotz gestiegener Kosten als Hinweis auf die wirtschaftliche Wirkung der Entlastung.
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