19.06.2026

Branche kritisiert Arbeitszeit-Reform

v. l.: Dr. Thomas Geppert, Dr. Marcel Klinge und Markus Suchert kritisieren den vorgelegten Referentenentwurf zur geplanten Reform des Arbeitszeitgesetzes. Fotos: Dehoga Bayern/Hendrik Steffens, DZG, BdS

Der Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums zur Reform des Arbeitszeitgesetzes stößt in der Gastronomie auf breite Kritik. Dehoga Bayern, der Bundesverband der Systemgastronomie (BdS) und die Denkfabrik Zukunft der Gastwelt (DZG) bemängeln, dass die angekündigte Flexibilisierung der Arbeitszeit an Tarifverträge geknüpft werden soll. Statt eines modernen Arbeitszeitrechts drohten neue Bürokratie und zusätzliche Hürden für einen Großteil der Betriebe.

Mit dem vorgelegten Referentenentwurf zur Reform des Arbeitszeitgesetzes will die Bundesregierung mehr Flexibilität bei der Verteilung der Arbeitszeit ermöglichen. Nach den Plänen des Bundesarbeitsministeriums sollen längere und flexibler gestaltete Arbeitstage künftig jedoch nur dort möglich sein, wo entsprechende Tarifverträge bestehen. Genau daran entzündet sich die Kritik aus der Branche.


Der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband Dehoga Bayern sieht darin einen Bruch mit den Ankündigungen des Koalitionsvertrags. „Der Koalitionsvertrag hat allen Betrieben mehr Flexibilität versprochen. Jetzt soll sie nur denen offenstehen, die einen Tarifvertrag haben. So wird aus einem Recht für alle ein Privileg für wenige", kritisiert Dehoga-Landesgeschäftsführer Dr. Thomas Geppert. „Das ist keine Flexibilisierung, das ist ein Zwangsbeitritt in den gewerkschaftlichen Tarifvertrag durch die Hintertür." Besonders kleinere Wirtshäuser und familiengeführte Hotels würden von den geplanten Regelungen nicht profitieren.


Ähnlich bewertet der Bundesverband der Systemgastronomie den Entwurf. BdS-Hauptgeschäftsführer Markus Suchert spricht von einer Reform, die ihr Ziel verfehle. Die Einführung einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit werde entgegen den Vereinbarungen des Koalitionsvertrags von tariflichen Regelungen abhängig gemacht. Zudem kritisiert der Verband die vorgesehene Pflicht zur elektronischen und taggleichen Arbeitszeiterfassung. Die Entscheidung über die Form der Zeiterfassung müsse weiterhin den Unternehmen überlassen bleiben und sich an den jeweiligen betrieblichen Gegebenheiten orientieren.


Auch die Denkfabrik Zukunft der Gastwelt (DZG) fordert deutliche Nachbesserungen. Vorstandssprecher Dr. Marcel Klinge verweist darauf, dass lediglich rund 30 % der Beschäftigten in tarifgebundenen Betrieben arbeiten. „Wenn die geplante Flexibilisierung der Arbeitszeit ausschließlich an Tarifverträge geknüpft wird, geht diese Reform an 70 % der Betriebe und ihrer Beschäftigten vollkommen vorbei", warnt Klinge. Besonders kleine und mittlere Unternehmen der Gastwelt würden damit leer ausgehen.


Einigkeit besteht bei allen drei Organisationen auch bei einem weiteren Punkt: Die Reform dürfe nicht zu zusätzlicher Bürokratie führen. Der Dehoga Bayern warnt vor dem Ende bewährter Vertrauensarbeitszeitmodelle, der BdS sieht neue Belastungen durch starre Vorgaben bei der Zeiterfassung und die DZG fordert stattdessen praxistaugliche Lösungen für Branchen mit saisonalen Schwankungen und langen Öffnungszeiten.


Dehoga Bayern-Präsidentin Angela Inselkammer mahnt, Tarifautonomie dürfe nicht zur Voraussetzung für moderne Arbeitszeitmodelle werden: „Tarifautonomie ist ein hohes Gut. Sie darf aber nicht zur Eintrittskarte für eine zeitgemäße gesetzliche Regelung werden." Gerade angesichts des Arbeits- und Fachkräftemangels sei es kontraproduktiv, bestehende Handlungsspielräume weiter einzuengen.


Die drei Branchenorganisationen appellieren daher an die Bundesregierung, den Entwurf im weiteren Gesetzgebungsverfahren grundlegend zu überarbeiten. Ihr gemeinsames Ziel: mehr Flexibilität für Beschäftigte und Unternehmen – ohne zusätzliche Bürokratie und unabhängig von einer Tarifbindung.


www.dehoga-bayern.de | www.zukunft-gastwelt.de | www.bundesverband-systemgastronomie.de